§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen E-Autos-Ankauf.de (Inhaber: Mohamad Ellahib, Storckmähr Straße 15, 45701 Herten – nachfolgend „Käufer“ oder „wir“) und dem Fahrzeugeigentümer bzw. dessen bevollmächtigtem Vertreter (nachfolgend „Verkäufer“) über den Ankauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen, insbesondere reinen Elektrofahrzeugen (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) sowie Fahrzeugen mit Batterie-, Motor- oder Unfallschäden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Verkäufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Online-Bewertungsanfrage und Vertragsschluss
(1) Die auf unserer Website bereitgestellten Formulare zur Fahrzeugbewertung sowie fernmündliche oder per Messenger (z. B. WhatsApp) abgegebene Ersteinschätzungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Auf Grundlage der vom Verkäufer übermittelten Daten (u. a. Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Batteriezustand/SoH, vorhandene Mängel) ermitteln wir ein unverbindliches Preisangebot.
(3) Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst zustande durch:
- die beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages vor Ort bei Fahrzeugübergabe, oder
- eine ausdrückliche, beidseitig schriftlich (z. B. per E-Mail oder PDF) bestätigte Kaufvereinbarung.
§ 3 Zusicherungen und Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer versichert, dass er der uneingeschränkte Eigentümer des angebotenen Fahrzeugs ist oder über eine nachweisbare, rechtsgültige Vollmacht des eingetragenen Fahrzeughalters verfügt.
(2) Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist (insbesondere nicht verpfändet, sicherungsübereignet oder Gegenstand eines laufenden Leasingvertrages). Sollte eine Ablösung einer bestehenden Finanzierung vereinbart werden, stellt der Verkäufer sämtliche hierfür erforderlichen Bankunterlagen bereit.
(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche ihm bekannten Mängel, Vorschäden, reparierte oder unreparierte Unfallschäden sowie bekannte Defekte am Hochvoltsystem, der Traktionsbatterie oder dem Bordnetz wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen.
§ 4 Abholung und Übergabe
(1) Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt nach Vereinbarung bundesweit kostenlos durch den Käufer oder durch ein von ihm beauftragtes Fachunternehmen.
(2) Bei Übergabe des Fahrzeugs händigt der Verkäufer dem Käufer sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen und Gegenstände aus:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Sämtliche vorhandene Fahrzeugschlüssel und Key-Cards
- Serviceheft / digitaler Servicenachweis (sofern vorhanden)
- Ladekabel (Typ 2, Schuko-Notladekabel, ggf. CCS-Adapter)
- Gültige HU/AU-Prüfberichte (sofern vorhanden)
§ 5 Kaufpreiszahlung
(1) Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich als Festpreis und wird ohne Abzüge ausgezahlt.
(2) Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Wahl des Verkäufers:
- in bar direkt bei Fahrzeugübergabe vor Ort gegen Quittung, oder
- per sofortiger Echtzeit-Banküberweisung vor Ort, sodass der Geldeingang unmittelbar auf dem Konto des Verkäufers bestätigt wird.
§ 6 Fahrzeugabmeldung
(1) Sofern das Fahrzeug im angemeldeten Zustand übergeben wird, verpflichtet sich der Käufer, die Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe, auf eigene Kosten durchzuführen.
(2) Der Käufer übersendet dem Verkäufer nach erfolgter Abmeldung unaufgefordert den amtlichen Nachweis der Abmeldung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).
§ 7 Gewährleistungsausschluss bei Verkäufen durch Verbraucher
(1) Verkauft ein Verbraucher (§ 13 BGB) ein Fahrzeug an uns, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen oder es wurde eine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie übernommen.
(2) Bei Verkäufen durch Unternehmer (§ 14 BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, soweit nicht individualvertraglich abweichend geregelt.
§ 8 Eigentumsübergang
Das Eigentum am Fahrzeug sowie sämtlichen übergebenen Fahrzeugpapieren und Zubehörteilen geht mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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